Urteil vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 26 K 8374/12

Tenor

Im Umfang der Klagerücknahme wird das Verfahren eingestellt.

Die Beklagte wird verurteilt, der Klägerin vollständige Informationen ‑ soweit diese vorliegen –

für den Zeitraum ab 01.01.2000 bis 31.12.2007 betreffend die tiermedizinischen Tagesberichte einschließlich der Ergebnisse der Blutuntersuchungen, die Revierberichte mit Vorkommnissen und die Akten der Futterberichte betreffend alle heute noch im Delfinarium der Beklagten gehaltenen Delfine,

ferner für die Zeit ab 01.01.2008 bis gegenwärtig die Ergebnisse der Blutuntersuchungen der heute noch im Delfinarium der Beklagten gehaltenen Delfine zu gewähren.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens tragen die Verfahrensbeteiligten zu je 1/2.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.

Der jeweilige Kostenschuldner darf die Vollstreckung des jeweiligen Kostengläubigers durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Kostengläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in derselben Höhe leistet.


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