Beschluss vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 13 L 769/15

Tenor

1.              Im Wege der einstweiligen Anordnung wird festgestellt, dass die Antragstellerin vorläufig - bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache - nicht verpflichtet ist, sich auf der Grundlage des Schreibens des Antragsgegners vom 9. Oktober 2014 einer weiteren amtsärztlichen Untersuchung zwecks Überprüfung ihrer Dienstfähigkeit zu unterziehen.

Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.

Die Kosten des Verfahrens tragen die Antragstellerin und der Antragsgegner jeweils zur Hälfte.

2.              Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 2.500,00 Euro festgesetzt.


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Zitiert von

Beschluss vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 2 L 2306/16
18. August 2016
2 L 2306/16 18. August 2016

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