Beschluss vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 2 L 1834/15

Tenor

Dem Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung aufgegeben, die an dem Städtischen I.        -Gymnasium in E.          ausgeschriebene Beförderungsstelle „Oberstudienrat/-rätin (Besoldungsgruppe A 14 BBesO) beziehungsweise Lehrkraft (Entgeltgruppe 14 TV-L)“ nicht mit der Beigeladenen zu besetzen, bis über die Bewerbung der Antragstellerin unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut entschieden worden ist.

Die Kosten des Verfahrens, mit Ausnahme außergerichtlicher Kosten der Beigeladenen, trägt der Antragsgegner.

Der Streitwert wird auf die Wertstufe bis 16.000,00 Euro festgesetzt.


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