Urteil vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 16 K 2890/15

Tenor

Die Widerrufs- und Erstattungsbescheid vom 25. März 2015 wird insoweit aufgehoben, als ein Erstattungsanspruch von mehr als 2.532.200,00 Euro geltend gemacht wird.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in derselben Höhe leistet.


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