Beschluss vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 3 L 1142/16

Tenor

Die aufschiebende Wirkung der vor der beschließenden Kammer erhobenen Klage 3 K 5160/16 gegen den Bescheid der Antragsgegnerin über die Festsetzung des Wochenmarktes für den Stadtteil W.       -N.     vom 22.03.2016 wird wiederhergestellt. Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.

Die Antragstellerin und die Antragsgegnerin tragen die Kosten des Verfahrens je zur Hälfte mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, welche ihre Kosten selber trägt.

Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 5.000,- Euro festgesetzt.


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