Urteil vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 18 K 3843/15

Tenor

Es wird festgestellt, dass das mit Verfügung der Kreispolizeibehörde N.        vom 29. April 2015 (Az.: ZA 1.2) ausgesprochene Aufenthaltsbereichsverbot rechtswidrig war.

Das beklagte Land trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Das beklagte Land darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.

Tatbestand:


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