Urteil vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 2 K 3247/15

Tenor

Der Bescheid des Polizeipräsidiums E.          vom 24. März 2015 wird, soweit in ihm die allgemeine Dienstunfähigkeit der Klägerin festgestellt und die Versetzung in den Ruhestand ausgesprochen wird, aufgehoben. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens tragen die Beteiligten jeweils zur Hälfte.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.Der jeweilige Vollstreckungsschuldner darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % der aufgrund des Urteils vollstreckbaren Kosten abwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.


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Zitiert von

Urteil vom Verwaltungsgericht Greifswald (6. Kammer) - 6 A 697/15 HGW
17. Oktober 2016
6 A 697/15 HGW 17. Oktober 2016

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