Beschluss vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 6 L 3637/16.A

Tenor

Die aufschiebende Wirkung der Klage gegen die Abschiebungsandrohung in Ziffer 4. des Bundesamtsbescheides vom 24. Juni 2016 wird angeordnet.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.


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