Urteil vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 28 K 13920/16

Tenor

Der Versagungsbescheid der Beklagten vom 25. Oktober 2016 (Az. 00552-16-ALB) sowie der Gebührenbescheid der Beklagten vom 25. Oktober 2016 (Az. 00552-16-ALB) werden aufgehoben. Die Beklagte wird verpflichtet, unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts, den Bauantrag der Klägerin vom 18. Juli 2016 erneut zu bescheiden.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Beklagte.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.


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