Gerichtsbescheid vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 24 K 2584/18

Tenor

Der Änderungsbescheid der Beklagten vom 02.01.2018 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 28.02.2018 wird insoweit aufgehoben, als für den Zeitraum von September 2013 bis zum Dezember 2013 ein Elternbeitrag von mehr als 194 € monatlich festgesetzt worden ist.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.

Der Gerichtsbescheid ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe der aufgrund des Gerichtsbescheides vollstreckbaren Kosten abwenden, wenn nicht die Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.


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