Urteil vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 26 K 10699/16

Tenor

Soweit die Beteiligten die Klage in der Hauptsache übereinstimmend für erledigt erklärt haben, wird das Verfahren eingestellt.

Der Beklagte wird verpflichtet, dem Kläger über die durch Beihilfebescheid des Beklagten vom 5. April 2016 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 7. September 2016 und Abhilfebescheid vom 13. November 2019 bereits zugesprochene Beihilfe hinaus eine weitere Beihilfe in Höhe von 1.150,78 € zu  bewilligen.

Der Beklagte  trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 v. H. des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 v. H. des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.


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