Beschluss vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 7 L 745/20

Tenor

Die Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, dem Antragsteller zur Durchführung der Versammlung „1. Mai, internationaler Kampftag“ auf dem Vorplatz des B.            E.        -I.       in E.        am 1. Mai 2020 in der Zeit von 11:00 bis 12:00 Uhr eine Ausnahmebewilligung mit den Auflagen und Bedingungen aus ihrer Ordnungsverfügung vom 28. April 2020 mit der Maßgabe zu erteilen, dass die Veranstaltung 50 Teilnehmer umfassen darf.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Streitwert wird auf 2.500,00 Euro festgesetzt.


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