Urteil vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 16 K 7626/20

Tenor

Soweit die Beteiligten das Verfahren übereinstimmend für in der Hauptsache erledigt erklärt haben, wird es eingestellt.

Ziffer 1 der Ordnungsverfügung des M.           (M1.     ) vom16. November 2020 wird aufgehoben, soweit das Inverkehrbringen des Produkts „B.        A.            Kapseln“ in den Varianten „für kleine Hunde bis 10 kg“, „für mittelgroße Hunde von 10-35 kg“ und „für große Hunde von 35-50 kg“ untersagt wurde.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens tragen die Klägerin zu 1/8 und das beklagte Land zu 7/8.

Das Urteil ist wegen der Kosten für die Klägerin gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages, für das beklagte Land ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils gegen sie vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht das beklagte Land vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.


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