Beschluss vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 20 L 1877/21

Tenor

Der Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung aufgegeben, der Antragstellerin am 11. September 2021 von 9:00 Uhr bis 22:00 Uhr im W.         S.           (E.        ) eine Stellfläche mit 600 m² für die von ihr am 26. Juli 2021 bei der Zentralen Eingangs- und Beratungsstelle für Veranstaltungen der Stadt E.        angemeldete Veranstaltung nach den allgemein für die Vergabe geltenden Bestimmungen – unter dem Vorbehalt des Vorliegens aller weiteren für die Durchführung der Veranstaltung erforderlichen rechtlichen Voraussetzungen, wie Erlaubnisse und Genehmigungen – zur Verfügung zu stellen.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Streitwert wird auf 5.000,00 Euro festgesetzt.


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