Beschluss vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 27 L 2380/22

Tenor

Dem Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung aufgegeben, den Antragsteller im Hinblick auf seine Reisefähigkeit ärztlich untersuchen zu lassen und untersagt, ihn am heutigen Tag in die Demokratische Republik Kongo abzuschieben sowie die bereits laufende Maßnahme abzubrechen.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 1.250 Euro festgesetzt.


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Zitiert von

Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 18 B 177/23
4. April 2023
18 B 177/23 4. April 2023

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