Beschluss vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 10 L 800/25

Tenor

Der Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung untersagt, die dem Beigeladenen mit Wirkung vom 1. Januar 2025 übertragene, befristet eingerichtete Stelle der/des Referentin/en Einsatz in der V. in Nordrhein-Westfalen, deren Tätigkeitsdarstellung mit Schriftsatz der Antragsgegnerin vom 11. Februar 2025 im vorläufigen Rechtsschutzverfahren 10 L 2920/24 übermittelt worden ist, weiterhin mit dem Beigeladenen zu besetzen bzw. den Beigeladenen weiterhin auf dieser Stelle zu beschäftigen, solange nicht über die Bewerbung des Antragstellers für den Dienstposten/die Stelle der/des Referentin/en Einsatz (m/w/d) in der V. in Nordrhein-Westfalen mit Sitz in G., bewertet nach der Entgeltgruppe (EG) 13 TVöD (Bund)/ Besoldungsgruppe A 13 h BBesO, Ausschreibungs-Kenn-Nr. N01, unter Beachtung der Rechtsauffassung des erkennenden Gerichts im Beschluss vom 12. Mai 2025 im vorläufigen Rechtsschutzverfahren 10 L 2920/24 erneut entschieden worden ist.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme etwaiger außergerichtlicher Kosten des Beigeladenen, die dieser selbst zu tragen hat.

Der Streitwert wird auf 5.000,00 Euro festgesetzt.


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