Urteil vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 16 K 4549/24

Tenor

Das beklagte Land wird unter Aufhebung des Bescheids der Bezirksregierung W. vom 11. Juni 2024 verpflichtet, über den Antrag des Klägers auf Bewilligung von Neustarthilfe vom 25. Februar 2021 in der Fassung der Endabrechnung vom 23. Januar 2022 unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut zu entscheiden.

Das beklagte Land trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.


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