Urteil vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen - 19 K 7084/00

Tenor

Das Verfahren wird eingestellt, soweit es erledigt ist.

Die Klage im Übrigen wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kostenentscheidung vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in entsprechender Höhe leistet.


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