Beschluss vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen - 12 L 192/05

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt. Die Antragsstellerin trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, die dieser selbst trägt. Der Streitwert wird auf 2500 Euro festgesetzt.


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