Beschluss vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen - 7 L 776/07

Tenor

Die Fa. I. C. sen., D1. Str. 56, I1. , wird beigeladen.

Dem Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung aufgegeben, die Antragstellerin durch schriftlichen Bescheid bis Dienstag, den 31. Juli 2007 - 12 Uhr -, per Fax z.Hd. ihrer Prozessbevollmächtigten mit ihrem Autoskooter „BEE-BOP-DRIVE" zur D. Kirmes 2007 zuzulassen. Ihm wird weiter aufgegeben, der Antragstellerin den in dem mit Schriftsatz vom 9. Mai 2007 zum Verfahren 7 L 340/07 überreichten Lageplan (dort Beiakte Heft 4) eingetragenen Standplatz für den Autoskooter der Fa. C. zuzuweisen. Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsgegner.

Der Streitwert wird auf 5.000,00 EUR festgesetzt.


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