Urteil vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen - 14a K 2997/08.A

Tenor

Der Bescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 13. Mai 2008 wird aufgehoben. Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65

Zitiert von

Bislang zitiert keine andere Entscheidung dieses Urteil.

Referenzen