Urteil vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen - 7 K 3246/07

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die jeweilige Gläubigerin zuvor in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden Betrages Sicherheit leistet.

Die Berufung wird zugelassen.


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Zitiert von

Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 13 A 2508/13
3. Juni 2014
13 A 2508/13 3. Juni 2014

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