Beschluss vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen - 12 L 480/12

Tenor

Die aufschiebende Wirkung der Klage 12 K 1951/12 gegen die Versetzungsverfügung der Antragsgegnerin vom 31. Januar 2012 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 12. März 2012 wird angeordnet.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 2.500,00 EUR festgesetzt.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27

Zitiert von

Bislang zitiert keine andere Entscheidung dieses Urteil.

Referenzen