Urteil vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen - 13 K 721/14

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kläger zu 1. bis 4. tragen die Kosten des Verfahrens zu je einem Viertel.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Kläger dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung in gleicher Höhe Sicherheit leistet.


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