Beschluss vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen - 9a L 1407/15.A

Tenor

1. Der Antragstellerin wird bezüglich des Antrages zu 1. Prozesskostenhilfe bewilligt und Rechtsanwalt W.      aus L.     beigeordnet. Im übrigen wird der Antrag abgelehnt

2. Die aufschiebende Wirkung der Klage 9a K 2919/15.A gegen die Abschiebungsanordnung im Bescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge wird angeordnet. Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.

Antragstellerin und Antragsgegnerin tragen die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden, je zur Hälfte.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.