Beschluss vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen - 7 L 119/16

Tenor

  • 1.

    Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt T.      aus E.         wird abgelehnt.

  • 2.

    Der Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes wird auf Kosten der Antragstellerin abgelehnt.

  • 3.

    Der Streitwert wird auf 2.500,-- Euro festgesetzt.


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