Beschluss vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen - 12 L 3026/17

Tenor

1.              Der Antrag wird abgelehnt.Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu 1., jedoch mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen zu 2., die dieser selber trägt.

2.              Der Streitwert wird auf 18.818,04 € festgesetzt.


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