Urteil vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen - 17 K 4838/20

Tenor

Es wird festgestellt, dass die Ingewahrsamnahme der Kläger durch Beamte des Polizeipräsidiums S.              in der Nacht vom 1. Februar 2020 auf den 2. Februar 2020 rechtswidrig gewesen ist.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kostenentscheidung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.


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