Beschluss vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen - 12 L 1594/22

Tenor

  • 1. Dem Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache vorläufig untersagt, die Antragstellerin auf Grundlage der Verfügung der Leiterin der K.                     C.      vom 17. November 2022 zu einer amtsärztlichen Untersuchung ihrer Dienstfähigkeit zu verpflichten.Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens.

  • 2.               Der Streitwert wird auf 2.500,- € festgesetzt.


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