Beschluss vom Verwaltungsgericht Köln - 6 L 1791/99

Tenor

1. Der Antrag wird abgelehnt. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen und der vor dem Verwaltungsgericht Karlsruhe entstandenen Kosten.

2. Der Streitwert wird auf 7.500,-- DM festgesetzt.


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