Urteil vom Verwaltungsgericht Köln - 1 K 3055/99

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens einschließlich der außer- gerichtlichen Kosten der Beigeladenen trägt der Kläger.

Die Kostenentscheidung ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe des jeweils beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


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