Beschluss vom Verwaltungsgericht Köln - 15 L 989/01

Tenor

1. Der Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung aufgegeben, den Antragsteller ab sofort amtsangemessen zu beschäftigen. Im übrigen wird der Antrag abgelehnt.

Die Kosten des Verfahrens tragen die Beteiligten je zur Hälfte.

2. Der Streitwert wird auf 8.000,00 DM festgesetzt.


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