Beschluss vom Verwaltungsgericht Köln - 22 K 7488/01

Tenor

1. Das in der Hauptsache erledigte Verfahren wird eingestellt. Die Kosten des Verfahrens werden gegeneinander aufgehoben mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, die dieser selbst trägt.

2. Der Streitwert wird auf 4.090,34 EUR (8.000,00 DM) festgesetzt.


1 2 3 4 5

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen