Beschluss vom Verwaltungsgericht Köln - 11 L 2563/03

Tenor

1. Das in der Hauptsache erledigte Verfahren wird eingestellt. Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragsgegnerin, mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu 1) und 2), die diese selbst tragen.

2. Der Streitwert wird auf 50.000,00 EUR festgesetzt.


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Zitiert von

Beschluss vom Verwaltungsgericht Köln - 11 L 882/05
20. Juni 2005
11 L 882/05 20. Juni 2005

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