Beschluss vom Verwaltungsgericht Köln - 3 L 989/05

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu 3).

Der Streitwert wird auf Euro 2.500,00 festgesetzt.


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