Urteil vom Verwaltungsgericht Köln - 9 K 4598/03

Tenor

Das Verfahren wird eingestellt, soweit die Klage zurückgenommen worden ist.

Im übrigen werden der Bescheid vom 28. November 2002 und der Widerspruchsbescheid vom 24. Juni 2003 aufgehoben.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte mit Ausnahme der Kosten, die durch die teilweise Klagerücknahme entstanden sind.


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