Beschluss vom Verwaltungsgericht Köln - 16 L 1612/06

Tenor

Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 79.393,42 Euro festgesetzt.


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