Beschluss vom Verwaltungsgericht Köln - 16 L 922/07

Tenor

1. Dem Antragsteller wird für die 1. Instanz Prozesskostenhilfe bewilligt.

Zur Wahrnehmung der Rechte wird Rechtsanwältin B. T. beigeordnet.

2. Der Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, dem Antragsteller für den Betrieb des Kinderhortes T1. G. e.V., H.------straße 00, 00000 Köln unter Abänderung des Bescheides vom 05.12.2006 vorläufig weitere monatliche Abschlagszahlungen für den Zeitraum vom 01.08. bis zum 31.12.2007 in Höhe von insgesamt 67.556,53 EUR zu bewilligen und die Abschlagszahlungen im Voraus des jeweiligen Monats auszuzahlen.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45

Zitiert von

Bislang zitiert keine andere Entscheidung dieses Urteil.

Referenzen