Urteil vom Verwaltungsgericht Köln - 24 K 1109/03

Tenor

Das Verfahren wird eingestellt, soweit die Klägerin die Klage zurückgenommen hat und die Beteiligten es übereinstimmend in der Hauptsache für erledigt erklärt haben.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Verfahren tragen die Klägerin zu 1/3 und die Beklagte zu 2/3.


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