Urteil vom Verwaltungsgericht Köln - 27 K 4437/06

Tenor

Die Entscheidung der Bundesprüfstelle Nr. 0000 vom 07.09.2006 wird aufgehoben.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages abwenden, soweit nicht die Klägerin vor der Vollstreckung in entsprechender Höhe Sicherheit leistet.


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