Urteil vom Verwaltungsgericht Köln - 19 K 4514/06

Tenor

Das beklagte Land wird unter Aufhebung des Widerspruchsbescheides der Bezirksregierung Köln vom 9. Januar 2007 verurteilt, die dienstliche Beurteilung des Landrats des S. -Kreises vom 20. Februar 2006 aufzuheben und den Kläger unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts für den Zeitraum vom 1. Januar 2003 bis zum 30. September 2005 erneut dienstlich zu beurteilen.

Das beklagte Land trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Das beklagte Land darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 v.H. des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 v.H. des zu vollstreckenden Betrages leistet.


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