Beschluss vom Verwaltungsgericht Köln - 19 L 1858/07

Tenor

1. Dem Antragsgegner wird im Wege einstweiliger Anordnung untersagt, dem Beigeladenen das Amt eines Polizeioberrats (A 14 BBesO) zu übertragen, solange nicht über die Bewerbung des Antragstellers unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut entschieden worden ist.

Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, die dieser selbst trägt.

2. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 2.500,- Euro festgesetzt.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26

Zitiert von

Beschluss vom Verwaltungsgericht Weimar (1. Kammer) - 1 E 1151/12 We
15. März 2013
1 E 1151/12 We 15. März 2013

Referenzen