Beschluss vom Verwaltungsgericht Köln - 19 K 1023/07

Tenor

1. Die Erinnerung des Klägers gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss der Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle vom 29. Mai 2008 wird zurückgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Erinnerungsverfahrens, für das Gerichtsgebühren nicht erhoben werden.

2. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 268,64 Euro festgesetzt.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16

Zitiert von

Bislang zitiert keine andere Entscheidung dieses Urteil.

Referenzen