Urteil vom Verwaltungsgericht Köln - 15 K 1329/07

Tenor

Es wird unter Abänderung der Bescheide der Beklagten vom 15.11.2006 und 16.03.2007 festgestellt, dass die Auswahlentscheidung betreffend die unter dem 14.03.2005 ausgeschriebene Stelle des stellvertretenden Leiters der B.   Köln rechtswidrig war.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Beklagte.


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