Beschluss vom Verwaltungsgericht Köln - 6 L 918/09

Tenor

1. Der Antrag wird abgelehnt. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. 2. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 5.000,00 Euro festgesetzt. 3. Der Beschluss soll den Beteiligten vorab per Telefax bekannt gegeben werden.


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