Urteil vom Verwaltungsgericht Köln - 19 K 6595/08

Tenor

Das Verfahren wird eingestellt, soweit die Klägerin die Klage in der mündlichen Verhandlung vom 17. Dezember 2009 zurückgenommen hat. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des jeweils beizutreibenden Betrages abzuwenden, wenn nicht das beklagte Land vor der Vollstreckung Sicherheit in derselben Höhe leistet.


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