Urteil vom Verwaltungsgericht Köln - 20 K 7887/08

Tenor

Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung des Beklagten gegen Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte seinerseits Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils vollstreckbaren Betrages leistet.


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