Urteil vom Verwaltungsgericht Köln - 27 K 4398/08

Tenor

Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides des Personalamtes der Bundeswehr vom 18. Februar 2008 in Gestalt des Beschwerdebescheides vom 02. Juni 2008 verpflichtet, über den Antrag des Klägers auf Übernahme in das Dienstverhältnis eines Berufssoldaten unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts neu zu entscheiden.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Beklagte.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


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