Beschluss vom Verwaltungsgericht Köln - 2 L 407/11

Tenor

1. Der Antrag wird abgelehnt.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragstellerin, mit Ausnahme der

außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst tragen.

2. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 2.000,- Euro festgesetzt.


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