Urteil vom Verwaltungsgericht Köln - 26 K 1053/11

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger im Hilfefall der T.      C.      , geb. am 00.00.0000         , 33.313,11 € zurückzuerstatten und 5 % Zinsen über dem jeweils gültigen Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit zu zahlen. 

Die Kosten des Verfahrens trägt die Beklagte.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 35.000,00 € vorläufig vollstreckbar.

Die Berufung wird zugelassen.


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Zitiert von

Urteil vom Verwaltungsgericht Köln - 26 K 1054/11
31. Mai 2012
26 K 1054/11 31. Mai 2012

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